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Zahnzusatz­versicherung - Ratgeber 2022

Zahnzusatzversicherung
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Eugen Büchler
Eugen Büchler

Kurzer Disclaimer vorab:

Dieser Ratgeber ersetzt in keinster Weise eine vollständige und individuelle Beratung! Er soll im ersten Schritt über das Prinzip und die Funktionsweise der Zahnzusatz­versicherung, sowie über wichtige Punkte und Fallstricke informieren!

Was leistet eine Zahnzusatz­versicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet einen zu Vertragsabschluss vereinbarten prozentuellen Anteil (z.B. 80 %) der Kosten von:

  • Zahnbehandlungen: z.B.: Inlays, Füllungen & Wurzelbehandlungen
  • Zahnersatz: z.B.: Implantate, Kronen, Brücken & Zahnprothesen

 

Für Kinder sind Kostenübernahmen für kieferorthopädische Behandlungen möglich.

Lies dazu gerne auch den Abschnitt Rechnungsbetrag oder Restkosten.

Benötige ich eine Zahnzusatz­versicherung?

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits­versicherung, ist die Zahnzusatzversicherung in meinen Augen optional. Die Hauptfrage, welche Du Dir beantworten musst, lautet:
“Wenn ich eine Rechnung von 3.000 oder 5.000 €[1] für meinen Zahnersatz erhalte, bringt mich das in finanzielle Schieflage oder bezahle ich das ohne Anstrengung?”

Denn wie auch bei anderen Risikoabsicherungen (z.B.  Hausratversicherung oder Vollkasko beim Auto) soll auch die Zahnzusatzversicherung Dich vor unvorhergesehenen Kosten schützen, welche Du selbst nicht bewältigen kannst oder bewältigen willst.

Ist ein Heil- und Kostenplan vorhanden?

Das vielleicht wichtigste zuerst, wenn Du Dich für eine Zahnzusatzversicherung interessierst: Um die Versichertengemeinschaft zu schützen, sind bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen ausgeschlossen!

Das heißt konkret:

  • es besteht eine Diagnose, oder
  • es besteht ein Heil- und Kostenplan, oder
  • es wurden Untersuchungen wie z.B. Röntgenaufnahmen getätigt, oder
  • die bevorstehende Behandlung wurde in der Patientenakte vermerkt
 
Bei laufenden Behandlungen gibt es momentan nur eine Möglichkeit, eine Rückwärtsversicherung bei der ERGO abzuschließen. Diese verdoppelt den Festzuschuss Deiner gesetzlichen Krankenkasse und kann nur online direkt bei der ERGO abgeschlossen werden – für Makler ist dieser Tarif nicht offen.
 
Sei dir jedoch hierbei auch der Mindestlaufzeit dieses Vertrages bewusst und kalkuliere, – gerne auch mit mir – ob sich dieser Vertrag für Dich lohnt!

Rechnungsbetrag oder Restkosten?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Kostenerstattung berechnet wird – Rechnungsbeitrag und Restkosten:
In den folgenden Beispielen gehe ich beide Male von einem Tarif mit 70 % Erstattung aus.

Rechnungsbeitrag:
Hierbei wird der festgelegte prozentuale Anteil des Rechnungsbetrages von der Versicherung erstattet. Außerdem übernimmt i.d.R. die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls einen Anteil:

Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag
1.600 €
70 % Erstattung
1.120 €
GKV-Anteil
300 €
Eigenanteil
180 €

Restkosten:

Hierbei wird zuerst der GKV-Anteil vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das ergibt die so genannten Restkosten und diese gelten wiederum als Grundlage für die prozentuale Erstattung:

Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag
1.600 €
GKV-Anteil
300 €
Restkosten
1.300 €
70 % Erstattung
910 €
Eigenanteil
390 €

Somit sind Tarife, welche die Erstattung auf den Rechnungsbetrag beziehen, i.d.R. besser, da hier der Eigenanteil geringer ist. Diese sind natürlich im Beitrag ein wenig teurer als Tarife mit Restkostenerstattung.

Wie sieht die Rechnung bei Tarifen mit einem hohen prozentualen Erstattungssatz aus? Wir bleiben beim gleichen Rechnungsbetrag und nehmen jetzt einen Tarif mit 90 % Erstattung auf den Rechnungsbetrag an:

Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag
1.600 €
90 % Erstattung
1.440 €
GKV-Anteil
300 €

Liegt in diesem Beispiel der Eigenanteil bei 0 €? Oder bekommst Du sogar noch Geld von der Versicherung?
Leider nicht, denn in diesem Fall wäre die Leistung der Versicherung gecappt und Dein Eigenanteil würde trotzdem bei 10 % bleiben, was 160 € entspricht.

Es gibt übrigens auch Tarife, die eine 100 %ige Erstattung anbieten – das erleichtert natürlich die Berechnung für Dich! 🙂

Alterungsrückstellungen – Vorteile und Nachteile

Du hast die Möglichkeit, einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen zu wählen. Eine Alterungsrückstellung ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag, welcher dazu genutzt wird, die Beiträge später im Alter konstant zu halten. Das ist auch der große Vorteil eines Tarifes mit Alterungsrückstellungen. Du kannst so ziemlich einfach die späteren Versicherungsbeiträge kalkulieren und hast keine Überraschungen.

Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind dagegen günstiger im Beitrag.
Gleichzeitig aber haben sie zu vorgegebenen Zeitpunkten (z.B. zum Alter von 35, 40 & 45 Jahren) vorgegebene Preissteigerungen.


Hier unterscheiden sich die Gesellschaften teils deutlich in den Beitragsverläufen voneinander, weswegen ein genaues Hinsehen und Prüfen erforderlich ist!

Wartezeiten

Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in der Du keine Leistung erhältst. Auch hier gibt es große Unterschiede am Markt. Sehr günstige Tarife haben teils eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten.
Dagegen gibt es auch Tarife ohne Wartezeit, welche in der Regel zu bevorzugen sind.

Trotzdem gilt auch bei Tarifen ohne Wartezeit: laufende oder bereits angeratene/diagnostizierte Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Zahnstaffel – was ist das?

Eine Zahnstaffel ist eine stufenweise Begrenzung der maximalen Erstattungsleistung in den ersten Jahren.

Sie erstreckt sich in der Regel über die ersten 4 Jahre und soll verhindern, dass bei einem frisch abgeschlossenen Vertrag sofort hohe Kosten eingereicht werden. Dies dient dem Schutz des Versichertenkollektivs.

Zahnzusatz­versicherung ohne Gesundheitsfragen

Einige Versicherer bieten Tarife ohne Gesundheitsfragen an. Wie so oft, hat auch so ein Tarif Vor- und Nachteile für Dich:

Vorteile Nachteile
Ein potentieller Risikozuschlag fällt nicht an
In der Regel nur mit Wartezeiten verfügbar
Schutz auch bei Vorerkrankungen wie Parodonthose
teurer als Tarife mit Gesundheitsfragen
Keine Gefahr der vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung

Fragt die Versicherung bei meinem Zahnarzt nach meinen Zähnen?

Grundsätzlich kann eine Versicherung sich beim behandelnden Zahnarzt über vergangene Behandlungen informieren.
Da dies aber auch ein administrativer Aufwand für den Versicherer ist, wird bei weitem nicht jeder Fall derart geprüft. Dennoch ist eine Anfrage beim Zahnarzt vor allem in zwei Fällen sehr wahrscheinlich:

GKV-Leistung notwendig?

Einige Versicherungen setzen für die vereinbarte Erstattung eine GKV-Leistung voraus. Beteiligt sich die GKV jedoch nicht an den Kosten, reduzieren diese Versicherungen auch ihre Leistung.


Hier empfehle ich klar Tarife, welche keine GKV-Leistung voraussetzen.

Pflege des Bonusheftes

Auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung kann die korrekte Pflege des Bonusheftes relevant sein!


Einige Versicherer reduzieren Ihre Leistung, wenn eine gewisse Mindestanzahl an Jahren mit regelmäßig nachgewiesenen Untersuchungen nicht vorgezeigt werden kann.

Bestehender Zahnersatz

Auch bei bereits bestehendem Zahnersatz existieren große Unterschiede zwischen den Versicherern!
Viele bieten eine Annahme zu Normalbedingungen an, wenn bereits ein Zahn fehlt oder ersetzt worden ist.
Ab dem zweiten fehlenden bzw. ersetztem Zahn wird dagegen oft ein Risikozuschlag (Mehrbeitrag) erhoben, oder auch teils die Zahnstaffel in den ersten Jahren reduziert – das heißt in den ersten Jahren kann der Versicherte weniger Leistung einreichen, als ein Versicherter ohne Zahnersatz.

Gerne stehe ich Dir bei allen Fragen zu diesem und anderen Versicherungsthemen zur Verfügung! 

Bei Fragen zu den besprochenen Themen, kannst Du uns hier erreichen:

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Quellen
Bildnachweis